Dentaglobal Globale Garantie für Zahnbehandlungen und -materialien

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Bedingungen der Standard-Garantie:

• 3 Jahre auf Kronen, Brücken und Verblendungen (Veneers)

• 2 Jahre auf Prothesen/Zahnersatz

• Lebenslang auf Implantate

Bedingungen für das Global Guarantee Package:

• Ein Jahr (Nach Ablauf dieses Pakets verbleibt der Patient für die im obigen Artikel genannten Zeiträume im Rahmen der Standardgarantiebedingungen von Dentaglobal).

Das Garantieverfahren:

Sollte ein unerwartetes Problem auftauchen, raten wir Ihnen, es sofort an DENTAGLOBAL zu melden (wenn Sie sich noch in Izmir befinden) oder, wenn Sie bereits in Ihr Heimatland zurückgekehrt sind, sich sofort mit der DENTAGLOBAL-Klinik oder Qunomedical in Verbindung zu setzen und Ihre Situation mit ihnen zu besprechen. Sie werden Ihre Situation einschätzen und die notwendigen Schritte festlegen, die zu unternehmen sind. Dieser Prozess läuft wie folgt ab:

Prozess der Garantieabwicklung

1. Benachrichtigung: Sie setzen sich mit DENTAGLOBAL oder Qunomedical in Verbindung, indem Sie ein kurzes Schreiben an support@dentaglobal.com oder partnerships@qunomedical.com senden, in dem Sie Ihre Situation schildern.

2. Dokumentation: Nach Prüfung Ihres Schreibens (falls von DENTAGLOBAL verlangt) reichen Sie Röntgenbilder oder qualitativ hochwertige und klare Digitalfotos des problematischen Bereichs/Zahns/der Krone usw. ein.

3. Ausarbeitung: Falls die Röntgenbilder und/oder Digitalfotos nicht ausreichen, um Ihre Situation darzustellen, wird Ihnen DENTAGLOBAL empfehlen, einen Zahnspezialisten aufzusuchen.

4. Genehmigung: Ihr Antrag wird von DENTAGLOBAL geprüft, und nach Bestätigung durch DENTAGLOBAL, dass die Garantiebedingungen auf Ihre Situation anwendbar sind, beginnt das Garantieverfahren.

Die Garantie umfasst:

A. Behandlungen: Alle notwendigen Behandlungen und die erforderlichen Materialien in der DENTAGLOBAL-Klinik in Izmir.

B. Verlängerung des Aufenthalts: Sollte Ihr Aufenthalt in Izmir aus Gründen, die die Klinik zu verantworten hat, unerwartet verlängert werden müssen, um Ihre Behandlung abzuschließen, werden die zusätzlichen Reise- und Aufenthaltskosten erstattet. (Gilt nicht, wenn die Verlängerung aufgrund von unerwarteten persönlichen Situationen/Reaktionen erfolgt. Sie ist nur im gegenseitigen Einvernehmen gemäß den Anweisungen anwendbar). Darüber hinaus erhalten Sie ein tägliches Tagegeld von bis zu 30 EUR / 27 GBP pro Tag. (Die Gewährung des Tagegeldes ist an die Vorlage von Belegen/Rechnungen über die getätigten Ausgaben gebunden. Der Patient erhält den Betrag, den er ausgegeben hat, bis zu den angegebenen Höchstbeträgen zurück).

Erstattungsgrenzen:

• Tagegeld: Bis zu 30 EUR / 27 GBP

• Flugkosten: Bis zu 100 EUR / 90 GBP

• Kosten für Unterkunft: Bis zu 100 EUR / 90 GBP

C. Behebung im Heimatland: Falls DENTAGLOBAL Ihnen nach Prüfung Ihrer Situation zu einem Zahnarztbesuch in Ihrem Heimatland geraten hat (wie im 3. Schritt oben beschrieben), werden Ihnen die Kosten für die zahnärztliche Konsultation erstattet, falls ein Problem/eine Situation nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland auftritt. Falls Ihnen nach Prüfung Ihrer Situation durch DENTAGLOBAL empfohlen wurde, das Problem bei einem Zahnarzt in Ihrem Heimatland zu beheben, werden Ihnen die Kosten für die Wiederholungsbehandlung bis zu den in der nachstehenden Tabelle angegebenen Deckungssummen erstattet.

Unter Garantie Zahnbehandlung Deckungslimits für DENTAGLOBAL:

• Zementierung einer Krone (die Krone ist nicht beschädigt und in gutem Zustand): 55 EUR / 50 GBP

• Korrektur einer abgebrochenen Krone: 88 EUR / 80 GBP

• Hochpunkt-Korrektur: 40 EUR / 39 GBP

• Anpassung von Prothesen/Denturen: 40 EUR / 39 GBP

• OPG: 40 EUR / 38 GBP

• Kleines Röntgen: 9 EUR / 8 GBP

D. Reparatur bei Dentaglobal: Falls ein Problem/eine Situation nach Ihrer Rückkehr in Ihr Heimatland auftritt und DENTAGLOBAL bestätigt, dass eine erneute Behandlung in der DENTAGLOBAL-Klinik in Izmir im Rahmen der Garantiebedingungen erforderlich ist, werden die Kosten für die Behandlung/das erforderliche Material kostenlos übernommen, sofern Sie die Kosten für Ihre Reisekosten selbst tragen. Außerdem erhalten Sie ein tägliches Tagegeld von bis zu 30 EUR / 28 GBP pro Tag. (Für die Gewährung des Tagegelds müssen die entsprechenden Belege/Rechnungen vorgelegt werden. Der Patient erhält den Betrag, den er ausgegeben hat, bis zu den angegebenen Höchstbeträgen zurück).

Erstattungsgrenzen:

• Tagegeld: Bis zu 30 EUR / 27 GBP

• Flugkosten: Bis zu 200 EUR / 180 GBP

• Kosten für Unterkunft: Bis zu 150 EUR / 130 GBP

Kostenlose zahnärztliche Behandlungen im Rahmen der Garantie bei DENTAGLOBAL

• Zementierung einer Krone (die Krone ist nicht beschädigt und in gutem Zustand)

• Korrektur einer abgesplitterten Krone

• Korrektur eines hohen Punktes

• Anpassung von Prothesen/Zahnersatz

• OPG

• Kleines Röntgenbild

• Nachbehandlung von Implantaten

• Brücken-/Veneer-/Kronensanierung

• Erneuerung von Prothesen/Zahnersatz

Gültigkeit:

Die Gültigkeitsdauer dieses globalen Garantiepakets beträgt ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres gelten für den Patienten weiterhin die Standard-Garantiebedingungen.

Rückerstattung:

A) Die Erstattung der Ausgaben des Patienten erfolgt gegen Vorlage von Ersatzbelegen wie Quittungen und Rechnungen. B) Falls der Patient zahnärztliche Arbeiten in seinem Heimatland durchführen lässt, muss er Ersatzdokumente wie Zahnarztberichte, Quittungen und Rechnungen vorlegen, um eine Erstattung im Rahmen der oben genannten Deckungsgrenzen zu erhalten.

Nicht garantierte Situationen:

1) Es wurde keine ordnungsgemäße/ausreichende Mundpflege durchgeführt.

2) Die Anweisungen und Ratschläge des Spezialisten/DENTAGLOBAL wurden nicht befolgt

3) Es wurde nicht einmal im Jahr ein Zahnarzt für regelmäßige Kontrollen und Untersuchungenufgesucht (es wird empfohlen, alle 6 Monate einen Mundhygieniker aufzusuchen).

4) Zusätzliche Behandlungen waren aufgrund wissenschaftlich anerkannter möglicher Folgen der erhaltenen Behandlungen aufgrund persönlicher körperlicher Reaktionen erforderlich (z. B. eine möglicherweise später erforderliche Wurzelbehandlung nach dem Einsetzen der Kronen/Brücken auf natürlichen Zähnen oder ein fehlgeschlagenes Implantat aufgrund schlechter Mundhygiene, die zu einer Mundkrankheit führt).

5) Es ist in kurzer Zeit zu einer erheblichen Gewichtsveränderung (Zu- oder Abnahme) gekommen.

6) Ein natürlicher Prozess des Zahnfleischrückgangs ist eingetreten.

7) Herausnehmbare Prothesen wurden nicht mit der nötigen Sorgfalt eingesetzt.

8) Es hat ein Unfall stattgefunden, bei dem Sie oder die Materialien in Mitleidenschaft gezogen wurden (z. B. Fallenlassen einer herausnehmbaren Prothese).

9) Es liegt eine allgemeine Erkrankung vor, die sich auf Ihre Mundgesundheit und/oder Ihre (Kiefer-)Knochenstruktur auswirkt (wie z. B. Diabetes, Osteoporose, Bestrahlung usw.).

10) Willkürliche Änderungswünsche in Bezug auf die Ästhetik (z.B. Farbe oder Form) der Zähne nach der Rückkehr in Ihr Heimatland, obwohl Sie nach Abschluss der Behandlung in der DENTAGLOBAL Klinik in Izmir Ihre Zufriedenheit bestätigt haben.

11) Die DENTAGLOBAL-Klinik wurde nicht über Unzufriedenheit/Probleme/Unannehmlichkeiten während Ihrer Behandlung in unserer Klinik informiert.

12) Die DENTAGLOBAL-Klinik hat keine Bestätigung oder Zustimmung zur Lösung eines Problems gegeben.

13) Wenn der volle Betrag für eine Behandlung nicht an die DENTAGLOBAL-Klinik gezahlt/beglichen wurde.

14) Wenn Sie den Ihnen zur Verfügung gestellten Mundschutz zum Schutz Ihrer Veneers/Kronen nicht gekauft/genutzt haben.

15) Wenn nach der Behandlung in unserer Klinik ohne unser Wissen ein Eingriff an Ihren Zähnen vorgenommen wurde.

16) Der Fall, dass der Kragen der Abutments aufgrund von Zahnfleischrückgang im Bereich des Implantats sichtbar wird, fällt nicht unter die Garantiebedingungen.

17) Wenn nach einer Zahnextraktion aufgrund der Heilung des Zahnfleisches ein Spalt zwischen dem Brückenkörper und dem Zahnfleisch sichtbar wird, fallen diese Fälle nicht unter die Garantiebedingungen.

18) Der Fall, in dem der Kragen der Pfeiler, die bei All-on-4-Prothesen verwendet werden, sichtbar wird, fällt nicht unter die Garantiebedingungen.

19) Der Fall, dass sich überkronte oder verblendete Zähne infizieren und in der Zukunft eine Wurzelbehandlung erforderlich wird, fällt nicht unter die Garantiebedingungen.

20) Verloren gegangene Brücken, Kronen, Verblendungen oder Prothesen fallen nicht unter die Garantie.

21) Bei verschraubten implantatgetragenen Brücken/Kronen fällt eine Lockerung der Schraube, die das Abutment mit dem Implantat oder die Krone mit dem Implantat verbindet, nicht unter die Garantiebedingungen.